Wissenswertes zu Feuerlöscher
Überprüfung von Feuerlöscher:
Grundsätzlich müssen Feuerlöscher alle 2 Jahre überprüft werden
Haltbarkeit der Feuerlöscher:
Feuerlöscher sind auf Grund ihrer Anwendungstechnik Druckgeräte, die damit der europäischen Druckgeräterichtlinie und dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) unterliegen.
Weitere Anforderungen ergeben sich aus Herstellung-Zulassungsspezifikationen, die auf Normen und gesetzlichen Regelwerken beruhen.
Pulver-, Wasser-, Schaumdauerdruckfeuerlöscher: 20 Jahre
Pulver-, Wasser-, Schaumaufladefeuerlöscher: 25 Jahre
Kohlendioxidfeuerlöscher: 25 Jahre
Die GLORIA Betriebsanleitungen enthalten deshalb den Hinweis „Die Lebensdauer des Gerätes muss durch den Betreiber aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Betriebsbedingungen festgelegt werden.
Aufgrund einer möglichen Materialermüdung empfehlen wir dringend eine Lebensdauer von 20 Jahren nicht zu überschreiten.“